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Pressemitteilung
Krankenkassen ignorieren Gesetzgebung
Unter dem Kostendruck des Gesundheitswesens schwinden die Chancen der Verbraucher auf die Durchsetzung ihres Anspruchs auf benötigte Leistungen zusehends.
Dies stellt der Interessenverband freier Berater im Kur-und Rehawesen (IVBK) anlässlich seiner Frühjahrstagung eindeutig fest.
Besonders Familien in prekären, gesundheitlichen Situationen wird der Zugang zu sog. Mutter/ Vater/Kind-Kuren zusehends erschwert. Gerade hier aber besteht in auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe spezialisierten Fachkliniken ein individuell zugeschnittenes medizinisches Angebot um Heilung und nachhaltige Entlastung zu erfahren.
In der Beratungstätigkeit wird dagegen zusehends deutlich, dass eine wachsende Anzahl Krankenkassen gerade diesen Familien, die offensichtlich als sog. versicherungstechnisch schlechte Risiken eingestuft werden, einen Leistungszugang gezielt erschweren.
Zentraler Ansatz dieser Kassen scheint dabei die massive Nichtbeachtung der für das Zugangsverfahren durch den Gesetzgeber initiierten Richtlinien für Vorsorge und Rehabilitation zu sein.
Nicht informierte Versicherte werden zunehmend mit Ablehnungsbescheiden abgespeist, die die Vorgaben dieser Richtlinien nicht nur weitestgehend ignorieren, sondern oftmals direkt in ihr Gegenteil verkehren.
Versichertenanfragen zu der Rechtmäßigkeit derartiger Ablehnungsbescheide häufen sich aktuell bei den Beratungsstellen des IVBK.
Der IVBK weist aus diesem Anlass darauf hin, dass gesetzliche Krankenkassen seit 2007 die Kosten für Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen übernehmen müssen.
Um die Einhaltung der Patientenrechte künftig sicherzustellen, stellt der IVBK an das Gesundheitsministerium für Gesundheit, Familie und Soziales eine Anfrage zur Untersuchung missbräuchlicher Verfahrensweisen einzelner Krankenkassen verbunden mit dem Appell ggf. ergänzende gesetzliche Regelungen zu treffen.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren für sog. Mutter- / Vater-Kind-Kurmaßnahmen, für Kinderheilverfahren und stationäre Heilverfahren sind verfügbar über die Beratungsstellen des IVBK (www. Ivbk.de), Tel.: 0 44 61 / 98 49 060
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Kontakt: IVBK, Interessenverband freier Beratungsstellen im Kur- und Rehabilitationswesen e.V.
Bahnhofstraße 25, 26419 Schortens
Heidemarie Rapsch, Tel.: 0 44 61 / 98 49 060
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, www.ivbk.de
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Der IVBK, Interessenverband freier Beratungsstellen im Kur- und Rehabilitationswesen e.V., gegründet 05/09 von Vertreterinnen freier, unabhängiger Beratungsstellen sowie Fachkliniken für Vater-Mutter-Kind-Kuren in privater Trägerschaft, verfolgt satzungsgemäß die Ziele der Förderung der Mutter-/ Vater-Kind-Kuren und der qualifizierten Beratungsarbeit im Bereich stationärer Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen.
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