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Interessenverband freier Beratungsstellen im Kur- und Rehabilitationwesen e.V.
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Özkan und Kammer ziehen an einem Strang |
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Geschrieben von: Administrator
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Mittwoch, den 04. Januar 2012 um 21:54 Uhr |
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Mutter-Kind-Kuren: Özkan und Kammer ziehen an einem Strang
In einem Gespräch mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Werner Kammer hat die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Aygül Özkan, betont, dass sie die Entwicklung bei den Mutter-Kind-Kuren sehr aufmerksam verfolge.
Die Ministerin wies darauf hin, dass die Medizinische Hochschule Hannover derzeit eine Studie zu einer genauen medizinischen Bewertung der Mutter-Kind-Kuren erstelle, die sich auch mit dem von Kammer schon oft gerügten Genehmigungsverhalten der Krankenkassen beschäftigen werde. Die AOK Niedersachsen hat der Ministerin bereits signalisiert, dass sie ihr Genehmigungsverhalten an unabhängig ermittelten Daten messen lassen und zukünftig ausrichten wolle. Hans-Werner Kammer begrüßt dies ausdrücklich: "Ich freue mich über jede Krankenkasse, die sich dialogbereit zeigt. Das ist der richtige Weg!"
Hans-Werner Kammer, MdB Platz der Republik 1
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Solidarität mit Mutter-Kind-Kuren |
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Geschrieben von: Administrator
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Sonntag, den 20. November 2011 um 17:20 Uhr |
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Kammer: Solidarität mit Mutter-Kind-Kuren wächst weiter Die Solidarität mit den von der Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei Mutter-Kind-Kuren Betroffenen wächst im Deutschen Bundestag weiter. Der Vorsitzende der Landesgruppe Niedersachsen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Michael Grosse-Brömer, hat sich namens aller niedersächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten an Bundesgesundheitsminister Bahr gewandt. Er verlieh seiner Befürchtung Ausdruck, dass der bisherige Verlauf der Gespräche und Verhandlungen um eine nachhaltige Verbesserung der Bewilligungspraxis befürchten lasse, dass die von der Koalition angestrebten Ziele nicht vollständig erreicht würden. Besonders beunruhigte den Politiker, dass der Spitzenverband der Krankenkassen es abgelehnt habe, eine Arbeitsanweisung für die Sachbearbeiter zu erstellen, weil dazu eine ausdrückliche Aufforderung des Ministers nicht ergangen sei. Hans-Werner Kammer, auf dessen Initiative der Brief zurückzuführen ist, begrüßt sehr, dass alle niedersächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten dieses Anliegen unterstützen. Für ihn ist klar, dass sich die Realität der Bewilligungspraxis ändern muss: "Wenn sich hier nichts gründlich ändert, werden wir weiterhin politischen Druck zu Gunsten der Frauen und Kliniken ausüben!"
Hans-Werner Kammer, MdB Platz der Republik 1
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Allianz für Mutter-Kind-Kuren |
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Geschrieben von: H.Rapsch
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Sonntag, den 13. November 2011 um 11:30 Uhr |

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Werner Kammer beobachtet den Verlauf des vom Bundesgesundheitsminister
erzwungenen Reformprozesses bei den gesetzlichen Krankenkassen mit Besorgnis: "Ich sehe da keinen echten Willen, die Absichten des Gesetzgebers umzusetzen." Kammer sieht nur eine Chance: "Der Bundesgesundheitsminister muss sehen, dass es sich hier nicht nur um ein Randproblem handelt."
Er will daher alle Beteiligten noch weiter vernetzen. In einem Gespräch mit dem Präsidenten des Deutschen Heilbäderverbandes, dem Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, tauschten die Politiker ihre Erfahrungen aus und vereinbarten eine noch engere Zusammenarbeit. Der Präsident des Deutschen Heilbäderverbandes forderte die Kassen auf, ihre restriktive Bewilligungspraxis zu beenden und mehr in Prävention zu investieren: "Gesundheitsförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe."
Beide waren sich darüber einig, dass gegen die bisherige Kassenpraxis mit aller Entschiedenheit vorgegangen werden müsse. Kammer zieht eine erste Bilanz des Gesprächs. "Wir werden Gesundheitsminister Bahr auffordern, sich die Kassen zur Brust zu nehmen, damit die der Politik nicht weiter auf der Nase herumtanzen!" |
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 20. November 2011 um 17:23 Uhr |
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Bundesministerium für Gesundheit |
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Geschrieben von: Administrator
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Montag, den 08. August 2011 um 16:16 Uhr |
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Ruhepausen zum Kraft tanken – für viele Mütter bleibt dafür im Alltag kaum Zeit. Die Dauerbelastung macht manche Eltern ernsthaft krank, aber zwischen Familie, Beruf und Haushalt haben Eltern häufig nicht die Möglichkeit, sich um die eigenen gesundheitlichen Probleme zu kümmern. Für diese Situation gibt es ein spezielles Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung: Stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation von Müttern (oder Vätern) sind Pflichtleistungen der Krankenkassen.
Weiterlesen: Infoblatt
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Heute im Bundestag Nr. 283 |
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Geschrieben von: Rapsch
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Freitag, den 08. Juli 2011 um 14:53 Uhr |
Auszug aus dem Newsletter des Deutschen Bundestages
hib - heute im bundestag Nr. 283 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mi, 6. Juli 2011 Redaktionsschluss: 11:45 Uhr 1. Abgeordnete setzen sich für Mutter-/Vater-Kind-Kuren ein 2. Widerstand gegen Polizeibeamte soll härter bestraft werden 3. SPD und Grüne ziehen Anträge zu Integrationsfachdiensten zurück 4. Im Bundestag notiert: Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Bereich Kultur
1. Abgeordnete setzen sich für Mutter-/Vater-Kind-Kuren ein Ausschuss für Gesundheit Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss ist unzufrieden mit der Bewilligungspraxis der
gesetzlichen Krankenkassen zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren. In seiner Sitzung am Mittwoch
beschloss das Gremium deshalb einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen
von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Darin heißt es, nachdem
Mutter-/Vater-Kind-Kuren von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt wurden,
seien in den Jahren 2007 und 2008 sowohl die Zahl der Kuren als auch die entsprechenden
Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ”zunächst spürbar angestiegen“.
In den Folgejahren seien die Ausgaben dann aber rückläufig gewesen, und zwar im
Jahr 2009 um 6,01 Prozent und im Jahr 2010 um 9,22 Prozent, jeweils im Vergleich zum Vorjahr.
”Diese Entwicklung ist unbefriedigend und steht nicht im Einklang mit der Bedeutung der Mutter-/
Vater-Kind-Maßnahmen“, betonen die Abgeordneten im Entschließungsantrag.
Es gebe ”deutliche Anzeichen“ dafür, dass es in der Bewilligungspraxis ”erhebliche Defizite gibt“.
Der Gesundheitsausschuss fordert den GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst
des GKV-Spitzenverbandes daher auf, spätestens bis Ende 2011 die Entscheidungsgrundlagen
für die gesetzlichen Krankenkassen klarer zu fassen. Insbesondere müsse die
”Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation“ überarbeitet sowie die
Antragsvordrucke verbessert und vereinheitlicht werden. Notwendig sei es zudem,
”verständliche Arbeitshilfen zum Grundsatz zu erstellen, dass eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme
nicht voraussetzt, dass zuvor ambulante Maßnahmen ausgeschöpft wurden“.
Im Entschließungsantrag wird darüber hinaus verlangt, dass ”die Entscheidungen der
Krankenkassen transparent, mit aussagekräftigen und nachvollziehbaren Begründungen
getroffen werden“. Bescheide sollten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden.
Bis zum 31. März 2012 will der Ausschuss schriftlich über die getroffenen Maßnahmen unterrichtet werden.
Der Fraktion Die Linke ging der Entschließungsantrag nicht weit genug und enthielt sich der Stimme.
Zugleich kündigten die Linksparlamentarier einen eigenen Antrag zu dem Thema an.
Die Entscheidungskriterien für Mutter-/Vater-Kind-Kuren müssten gesetzlich vereinheitlicht und
präzisiert werden, forderte die Fraktion. Auch sei es erforderlich, eine regelmäßige Prüfung der
Krankenkassen hinsichtlich der tatsächlichen Bewilligung dieser Pflichtleistung zu sichern und die
Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei der Entscheidung über Anträge zu gewährleisten.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 13. November 2011 um 11:33 Uhr |
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Grundlagen im Kurantragsverfahren |
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Geschrieben von: Administrator
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Mittwoch, den 26. Januar 2011 um 20:39 Uhr |
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Definitorische und begutachtungs-technische Grundlagen
im Kurantragsverfahren nach § 111a SGB V
Kurbedarf, Kurziele und Behandlungsleitfäden
im Spiegel des Reha-Klassifikationskataloges „ICF"
Vortrag im Rahmen der Mitgliedstagung des IVBK
kurantragsverfahren.pdf |
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 26. Januar 2011 um 21:05 Uhr |
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Anfrage an Gesundheitsministerium |
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Geschrieben von: H.Rapsch
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Montag, den 22. März 2010 um 00:00 Uhr |
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Pressemitteilung
Krankenkassen ignorieren Gesetzgebung
Unter dem Kostendruck des Gesundheitswesens schwinden die Chancen der Verbraucher auf die Durchsetzung ihres Anspruchs auf benötigte Leistungen zusehends.
Dies stellt der Interessenverband freier Berater im Kur-und Rehawesen (IVBK) anlässlich seiner Frühjahrstagung eindeutig fest.
Besonders Familien in prekären, gesundheitlichen Situationen wird der Zugang zu sog. Mutter/ Vater/Kind-Kuren zusehends erschwert. Gerade hier aber besteht in auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe spezialisierten Fachkliniken ein individuell zugeschnittenes medizinisches Angebot um Heilung und nachhaltige Entlastung zu erfahren.
In der Beratungstätigkeit wird dagegen zusehends deutlich, dass eine wachsende Anzahl Krankenkassen gerade diesen Familien, die offensichtlich als sog. versicherungstechnisch schlechte Risiken eingestuft werden, einen Leistungszugang gezielt erschweren.
Zentraler Ansatz dieser Kassen scheint dabei die massive Nichtbeachtung der für das Zugangsverfahren durch den Gesetzgeber initiierten Richtlinien für Vorsorge und Rehabilitation zu sein.
Nicht informierte Versicherte werden zunehmend mit Ablehnungsbescheiden abgespeist, die die Vorgaben dieser Richtlinien nicht nur weitestgehend ignorieren, sondern oftmals direkt in ihr Gegenteil verkehren.
Versichertenanfragen zu der Rechtmäßigkeit derartiger Ablehnungsbescheide häufen sich aktuell bei den Beratungsstellen des IVBK.
Der IVBK weist aus diesem Anlass darauf hin, dass gesetzliche Krankenkassen seit 2007 die Kosten für Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen übernehmen müssen.
Um die Einhaltung der Patientenrechte künftig sicherzustellen, stellt der IVBK an das Gesundheitsministerium für Gesundheit, Familie und Soziales eine Anfrage zur Untersuchung missbräuchlicher Verfahrensweisen einzelner Krankenkassen verbunden mit dem Appell ggf. ergänzende gesetzliche Regelungen zu treffen.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren für sog. Mutter- / Vater-Kind-Kurmaßnahmen, für Kinderheilverfahren und stationäre Heilverfahren sind verfügbar über die Beratungsstellen des IVBK (www. Ivbk.de), Tel.: 0 44 61 / 98 49 060
Kontakt: IVBK, Interessenverband freier Beratungsstellen im Kur- und Rehabilitationswesen e.V.
Bahnhofstraße 25, 26419 Schortens
Heidemarie Rapsch, Tel.: 0 44 61 / 98 49 060
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
, www.ivbk.de
Der IVBK, Interessenverband freier Beratungsstellen im Kur- und Rehabilitationswesen e.V., gegründet 05/09 von Vertreterinnen freier, unabhängiger Beratungsstellen sowie Fachkliniken für Vater-Mutter-Kind-Kuren in privater Trägerschaft, verfolgt satzungsgemäß die Ziele der Förderung der Mutter-/ Vater-Kind-Kuren und der qualifizierten Beratungsarbeit im Bereich stationärer Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen.
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NEU!!! Mit Wirkung vom 17.12.2009 ist dem IVBK die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Wilhelmshaven zuerkannt worden.
Am 29.05.2009, wurde in den Räumen der Mutter-Kind-Kurberatung Friesland der Interessenverband der freien Beratungsstellen im Kur-und Rehawesen gegründet. Es ist eine Eintragung ins Vereinsregister beantragt. Danach wird der Verband den Zusatz e.V. tragen.
Der Interessenverband bietet seinen Mitgliedern sowie allen Institutionen aus den Bereichen Rehabilitation sowie der kurativen und stationären Versorgung sowie der Nachsorge (dies sind z.B. Krankenkassen, Klinikträger, Ärzte, Gutachter, Therapeuten, Selbsthilfegruppen, Patientenorganisationen, Krankenhaussozialdienste, etc.) Unterstützung und Beratungsleistungen zum Thema Rehabilitation und ambulanter und stationärer Vorsorge.
In diesem Sinne betätigt sich der Verein im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, und nimmt im Auftrag der Versammlung Lobbyistenfunktionen gegenüber der Politik und Verwaltung, anderen Verbänden im Bereich des Gesundheitswesens sowie relevanten Einzelakteuren in der Gesundheitsbranche wahr.
Auf der Arbeitsebene bietet der Verein regelmäßige Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen sowie themenbezogene Workshops für Mitglieder und Akteure der o.g. Zielgruppen an, steht für Einzelberatungen zur Verfügung.
Zentrale Zielsetzung des Vereins ist dabei die Etablierung und Durchsetzung eines einheitlichen Qualitätsstandards sowie dessen Sicherung innerhalb des Beratungswesens, einschließlich entsprechender Vor- und Nachsorge- sowie der Betreuungs- und Serviceleistungen je nach dem faktisch durch den Arzt / den Patienten angestrebten Behandlungsverfahren.
Erste Vorsitzende wurde Frau Heidemarie Rapsch (Mukiku Friesland), 2. Vorsitzende Frau Lioba Lang , Kurberatung Frankfurt a.M. Wer interesse an einer Mitgliedschaft kann hat, sich bei Heidemarie Rapsch (0172/71 94 947) oder bei Lioba Lang (0177/51 24 067) erkundigen.
Für alle Mitglieder steht ein gesonderter Bereich auf dieser Webseite zur Verfügung. In diesem Bereich befindet sich ein Forum, zum Austausch von relevanten Informationen zu Schulungen und anderen Themen, sowie ein Downloadbereich für Infomaterial.

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