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Interessenverband freier Beratungsstellen im Kur- und Rehabilitationwesen e.V.
Nächste Mitgliederversammlung des IVBK PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: H.Rapsch   
Donnerstag, den 22. Juli 2010 um 10:58 Uhr

Die nächste Mitgliederversammlung findet  vom 10.12.010( Anreise) bis 12.12.010 in der Silberbergklinik statt.

Das Programm wird mit gesonderter Post zur Kenntnis gegeben.

 
Unterschriftenaktion " Wunsch-und Wahlrecht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: H.Rapsch   
Freitag, den 23. April 2010 um 17:26 Uhr

Es ist so weit,

unsere "Unterschriftenaktion zum Wunsch und Wahlrecht" startet.

Im Anhang kann die benötigte Datei heruntergeladen werden.

Es wäre sehr schön, wenn viele Unterschriften zusammen kommen.

Die fertigen Unterschriftenlisten bitte an unser Büro schicken.

 

IVBK e.V.

z.H. Frau Rapsch

Bahnhofstrasse 25

26419 Schortens

 

Anlagen:
Diese Datei herunterladen (Unterschriftenaktion Wunsch und Wahlrecht.pdf)Unterschriftenaktion Wunsch und Wahlrecht.pdf[Unterschriftenaktion Wunsch und Wahlrecht]557 Kb
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 28. April 2010 um 18:24 Uhr
 
PDF Drucken E-Mail

 NEU!!! Mit Wirkung vom 17.12.2009 ist dem IVBK die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Wilhelmshaven zuerkannt worden.


Am 29.05.2009, wurde in den Räumen der Mutter-Kind-Kurberatung Friesland der Interessenverband der freien Beratungsstellen im Kur-und Rehawesen gegründet. Es ist eine Eintragung ins Vereinsregister beantragt. Danach wird der Verband den Zusatz e.V. tragen.

Der Interessenverband bietet seinen Mitgliedern sowie allen Institutionen aus den Bereichen Rehabilitation sowie der kurativen und stationären Versorgung sowie der Nachsorge (dies sind z.B. Krankenkassen, Klinikträger, Ärzte, Gutachter, Therapeuten, Selbsthilfegruppen, Patientenorganisationen, Krankenhaussozialdienste, etc.) Unterstützung und Beratungsleistungen zum Thema Rehabilitation und ambulanter und stationärer Vorsorge.

In diesem Sinne betätigt sich der Verein im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, und nimmt im Auftrag der Versammlung Lobbyistenfunktionen gegenüber der Politik und Verwaltung, anderen Verbänden im Bereich des Gesundheitswesens sowie relevanten Einzelakteuren in der Gesundheitsbranche wahr.

Auf der Arbeitsebene bietet der Verein regelmäßige Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen sowie themenbezogene Workshops für Mitglieder und Akteure der o.g. Zielgruppen an, steht für Einzelberatungen zur Verfügung.

Zentrale Zielsetzung des Vereins ist dabei die Etablierung und Durchsetzung eines einheitlichen Qualitätsstandards sowie dessen Sicherung innerhalb des Beratungswesens, einschließlich entsprechender Vor- und Nachsorge- sowie der Betreuungs- und Serviceleistungen je nach dem faktisch durch den Arzt / den Patienten angestrebten Behandlungsverfahren.


Erste Vorsitzende wurde Frau Heidemarie Rapsch (Mukiku Friesland), 2. Vorsitzende Frau Lioba Lang , Kurberatung Frankfurt a.M. Wer interesse an einer Mitgliedschaft kann hat, sich bei Heidemarie Rapsch (0172/71 94 947) oder bei Lioba Lang (0177/51 24 067) erkundigen.

Für alle Mitglieder steht ein gesonderter Bereich auf dieser Webseite zur Verfügung. In diesem Bereich befindet sich ein Forum, zum Austausch von relevanten Informationen zu Schulungen und anderen Themen, sowie ein Downloadbereich für Infomaterial.

 

 

Bild der Gründungsmitglieder

 
Anfrage an Gesundheitsministerium
Geschrieben von: H.Rapsch   
Montag, den 22. März 2010 um 00:00 Uhr

 

Pressemitteilung

Krankenkassen ignorieren Gesetzgebung

Unter dem Kostendruck des Gesundheitswesens schwinden die Chancen der Verbraucher auf die Durchsetzung ihres Anspruchs  auf benötigte Leistungen zusehends.

Dies stellt der Interessenverband freier Berater im Kur-und Rehawesen (IVBK) anlässlich seiner Frühjahrstagung eindeutig fest.

Besonders Familien in prekären, gesundheitlichen Situationen wird der Zugang zu sog. Mutter/ Vater/Kind-Kuren zusehends erschwert. Gerade hier aber besteht in auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe spezialisierten Fachkliniken ein individuell zugeschnittenes medizinisches Angebot um Heilung und nachhaltige Entlastung zu erfahren.

In der Beratungstätigkeit wird dagegen zusehends deutlich, dass eine wachsende Anzahl Krankenkassen gerade diesen Familien, die offensichtlich als sog. versicherungstechnisch schlechte Risiken eingestuft werden, einen Leistungszugang gezielt erschweren.

Zentraler Ansatz dieser Kassen scheint dabei die massive Nichtbeachtung der für das Zugangsverfahren durch den Gesetzgeber initiierten Richtlinien für Vorsorge und Rehabilitation zu sein.

Nicht informierte Versicherte werden zunehmend mit Ablehnungsbescheiden abgespeist, die die Vorgaben dieser Richtlinien nicht nur weitestgehend ignorieren, sondern oftmals direkt in ihr Gegenteil verkehren.

Versichertenanfragen zu der Rechtmäßigkeit derartiger Ablehnungsbescheide häufen sich aktuell bei den Beratungsstellen des IVBK.

Der IVBK weist aus diesem Anlass darauf hin, dass gesetzliche Krankenkassen seit 2007 die Kosten für Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen übernehmen müssen.

Um die Einhaltung der Patientenrechte künftig sicherzustellen, stellt der IVBK an das Gesundheitsministerium für Gesundheit, Familie und Soziales eine Anfrage zur Untersuchung missbräuchlicher Verfahrensweisen einzelner Krankenkassen verbunden mit dem Appell ggf. ergänzende gesetzliche Regelungen zu treffen.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren für sog. Mutter- / Vater-Kind-Kurmaßnahmen, für Kinderheilverfahren und stationäre Heilverfahren  sind verfügbar über die Beratungsstellen des IVBK (www. Ivbk.de), Tel.: 0 44 61 / 98 49 060

 

Kontakt: IVBK, Interessenverband freier Beratungsstellen im Kur- und Rehabilitationswesen e.V.

Bahnhofstraße 25, 26419 Schortens

Heidemarie Rapsch, Tel.: 0 44 61 / 98 49 060

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , www.ivbk.de

 

Der IVBK, Interessenverband freier Beratungsstellen im Kur- und Rehabilitationswesen e.V., gegründet 05/09 von Vertreterinnen freier, unabhängiger Beratungsstellen sowie Fachkliniken für Vater-Mutter-Kind-Kuren in privater Trägerschaft, verfolgt satzungsgemäß die Ziele der Förderung der Mutter-/ Vater-Kind-Kuren und der qualifizierten Beratungsarbeit im Bereich stationärer Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen.

 

 

 

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